Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU‑Organe und -Einrichtungen. Darunter fallen beispielsweise Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung, Ungerechtigkeit, Diskriminierung, Machtmissbrauch, Nichtbeantwortung von Schreiben, Auskunftsverweigerung und unnötige Verzögerungen. Jeder Bürger oder Einwohner der EU oder auch jedes Unternehmen, jeder Verein oder Verband oder jede andere Einrichtung mit Sitz in der EU kann Beschwerde einreichen.
Sie sollten Ihre Beschwerde innerhalb von zwei Jahren, nachdem Sie Kenntnis von dem Sachverhalt erlangt haben, auf dem Ihre Beschwerde beruht, einreichen, nachdem Sie sich zunächst mit dem Übersetzungszentrum in Verbindung gesetzt haben, um zu versuchen, die Angelegenheit zu klären.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Europäischen Bürgerbeauftragten: