An wen richtet sich ein Praktikum?

Das Übersetzungszentrum bietet Praktika insbesondere für Studierende aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Staatsangehörige der Kandidatenländer an, die die Bereiche, in denen das Zentrum tätig ist, kennenlernen und Erfahrungen in einem multikulturellen und vielsprachigen Umfeld mit vielfältigen Kontaktmöglichkeiten sammeln möchten.

Wie lange dauert ein Praktikum?

Ein Praktikum im Übersetzungszentrum dauert mindestens drei und höchstens sechs Monate (von Ausnahmefällen abgesehen).

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Für ein Praktikum kann sich bewerben, wer zum Zeitpunkt der Bewerbung die folgenden Anforderungen erfüllt:

  • Ausbildung: Abschluss von mindestens vier Semestern eines Hochschulstudiums oder einer gleichwertigen Ausbildung in einem Bereich, der für das Zentrum von Interesse ist;
  • Qualifikation: erste Erfahrungen in einem der Bereiche, in denen das Zentrum tätig ist;
  • Sprachkenntnisse: gründliche Kenntnisse in einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren EU-Sprache in dem Umfang, in dem sie für die Ausübung der Tätigkeiten erforderlich sind. Gute Kenntnisse in einer der Arbeitssprachen des Zentrums (Englisch oder Französisch) sind von Vorteil. Bewerberinnen und Bewerber aus den Kandidatenländern müssen gründliche Kenntnisse in mindestens einer der Sprachen eines Kandidatenlandes sowie gute Englisch- oder Französischkenntnisse besitzen.

Wie können Sie am Auswahlverfahren teilnehmen?

Das Zentrum entscheidet vor jedem Kalenderjahr je nach Umfang der verfügbaren Haushaltsmittel und der Aufnahmekapazitäten seiner Abteilungen, wie viele Praktikumsplätze angeboten werden.

Es veröffentlicht danach eine Aufforderung zur Einreichung von Praktikumsbewerbungen auf seiner Website, in der die einzelnen Phasen des Auswahlverfahrens (Voraussetzungen und Auswahlkriterien, Bewerbungsbogen usw.) aufgeführt werden.

Welche Vergütung erhalten Sie als Praktikant/-in?

Praktikanten erhalten eine monatliche Vergütung in Höhe von 25 % des monatlichen Grundgehalts eines Zeitbediensteten der Besoldungsgruppe AD5, Dienstaltersstufe 1 ab dem Datum des Praktikumsbeginns.

Weitere Informationen enthält der Verwaltungsbeschluss des Zentrums über Praktika, der über folgenden Link eingesehen oder heruntergeladen werden kann: Verwaltungsbeschluss/DA_012010