Das Übersetzungszentrum organisiert regelmäßig Ausschreibungen und beteiligt sich an interinstitutionellen Ausschreibungen in vielen Bereichen.
Das Übersetzungszentrum besitzt in Einklang mit seiner Gründungsverordnung, der Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates, Rechtspersönlichkeit und kann Vertragsverhältnisse mit externen Dienstleistern eingehen.
Ein Vertrag kann erst nach erfolgreichem Abschluss eines strengen Ausschreibungsverfahrens geschlossen werden, bei dem die EU-Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe genau einzuhalten sind.
Interessierte externe Dienstleister können im Rahmen der vom Übersetzungszentrum veröffentlichten Ausschreibungen Angebote abgeben.
Alle für die Angebotsabgabe erforderlichen Informationen finden sich entweder in den im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachungen oder auf dieser Seite.
Die Veröffentlichung auf der Website des Übersetzungszentrums ersetzt jedoch nicht die amtliche Bekanntmachung der Ausschreibungen in TED (Tenders Electronic Daily), der Online-Ausgabe des „Supplement zum Amtsblatt“ der EU für das europäische öffentliche Auftragswesen.
Das Übersetzungszentrum übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Haftung für diesbezügliche Inhalte der Website.