Das Übersetzungszentrum bietet Praktika für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie für Staatsangehörige von Kandidatenländern an. Im Rahmen dieser Praktika erhalten Interessierte die Möglichkeit, Einblicke in die Arbeit der Europäischen Union und insbesondere des Übersetzungszentrums zu gewinnen.  

Wie lange dauert ein Praktikum? 

Die Dauer eines Praktikums beträgt mindestens drei und höchstens zwölf Monate.

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Bewerbung um ein Praktikum müssen Interessierte die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

  • Ausbildung: erfolgreicher Hochschulabschluss (Universitätsabschluss) eines mindestens dreijährigen Studiums oder einer gleichwertigen Ausbildung, bescheinigt durch ein Diplom oder ein einschlägiges amtliches Zeugnis 
  • Sprachkenntnisse: gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union (Niveau C1 gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) und ausreichende Kenntnisse einer weiteren EU-Sprache in dem Umfang, in dem sie für die Ausübung der Tätigkeiten erforderlich sind (Niveau B2). Bewerber aus den Kandidatenländern müssen über ausreichende Kenntnisse (Niveau B2) in einer der Arbeitssprachen des Übersetzungszentrums (d. h. Französisch oder Englisch) verfügen. 

Auswahlverfahren

Das Übersetzungszentrum veröffentlicht eine Aufforderung zur Einreichung von Praktikumsbewerbungen auf seiner Website und fordert die Bewerber auf, ihre Bewerbung vor Ablauf der angegebenen Frist einzureichen. 

Zuvor entscheidet das Übersetzungszentrum entsprechend den verfügbaren Haushaltsmitteln und den Aufnahmekapazitäten der einzelnen Abteilungen, wie viele Praktikumsplätze angeboten werden. 

Vergütung

Ab Praktikumsbeginn erhalten die Praktikanten eine monatliche Vergütung in Höhe von 25 % des monatlichen Grundgehalts eines Bediensteten auf Zeit der Besoldungsgruppe AD5, Dienstaltersstufe 4. 

Weitere Informationen können im Verwaltungsbeschluss des Übersetzungszentrums über Praktika unter folgendem Link nachgelesen werden: Verwaltungsbeschluss/DA_012022